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Rechtsstreit: Apple gegen Samsung
Ein Résumé und eine Meinung

(Image)Ein sehr streitbares Gerichtsurteil erhitzt zur Zeit die Gemüter: in allen Zeitungen und auch im Internet finden sich massenweise Artikel zum Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung, in dem der kalifornische Hersteller ein deutschlandweites Verbot des Galaxy Tabs 10.1 fordert. Als Grund nennt Apple das dem iPad ziemlich ähnliche Aussehen des Samsung-Tablets und damit verbunden eine so genannte „Geschmacksmusterrechtsverletzung“. Und auch wenn das in den Augen vieler - aufgrund der offensichtlichen Unterschiede hinsichtlich Hardware und Betriebssystem - absurd erscheinen mag, hat das LG Düsseldorf nun ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab verhängt. Eine Zusammenfassung.
Es ist ein ständiges Hin und Her zwischen den beiden Elektronikriesen: schon seit Monaten ist Apple der Erfolg von Samsung mit seinen „Galaxy“-Smartphones und Tablets ein Dorn im Auge. Und da die Geräte aufgrund ihrer Bauform und ihres Designs gewisse äußerliche Ähnlichkeiten zu Apple-Produkten aufweisen, ist das natürlich ein gefundenes Fressen für den Hersteller. Bislang konnte der iPad-Entwickler auch fast jeden Rechtsstreit gewinnen. Erst im Mai erreichte man gerichtlich eine Übergabe von Samsung-Prototypen an Apple, damit der kalifornische Hersteller überprüfen konnte, ob Samsung das Design der iOS-Produkte kopiere. Auch andere Rechtsstreitigkeiten mit HTC, Google und Co. um verschiedene Patente und zum Beispiel gegen einen Eierbecher mit dem Namen „eiPOTT“ (nicht von Samsung) hat Apple bereits für sich entscheiden können.

Nun will man es scheinbar wirklich wissen: vor einigen Wochen reichte Apple beim Düsseldorfer Landgericht Klage wegen einer Geschmacksmusterrechtsverletzung des erfolgreichen Samsung Galaxy Tabs 10.1 ein, das dem iPad laut Apple zu ähnlich sehen würde. Während man in den Niederlanden wegen einer ähnlichen Klage allerdings keinen Zuspruch bekam und sich Apple dementsprechend blamierte, sah es in hiesigen Gefilden ganz anders aus: zuerst wurde eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, die kurzzeitig sogar ein Verkaufsverbot für ganz Europa abdeckte, und nun wurde zumindest das deutschlandweite Verbot durch die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann bestätigt. In Berufung zu gehen würde für Samsung ein zähes, monatelanges Verfahren bedeuten und selbst dann sähen die Chancen schlecht aus. Laut der Begründung der Richterin gäbe es auch noch andere Gestaltungsmöglichkeiten für Tablets, wie Toshiba und Asus zeigen würden.
(Image)

Samsung hat durch das Verfahren beispielsweise auf der IFA das neue Tablet Galaxy 7.7, das hardwaretechnisch im Bereich der Tablet-PCs neue Maßstäbe setzen will, vom Stand genommen und plant derzeit auch nicht, das beeindruckende Gerät in Deutschland zu veröffentlichen. Verhindert Apples Klage damit also hierzulande den Fortschritt? Laut Samsung ist dies der Fall und deshalb werde man das Urteil nun anfechten und „alle legalen Möglichkeiten“ nutzen, um mit anderen Patentklagen gegen Apple vorzugehen.

Abgesehen von dem schlechten Ruf, den sich Apple durch die Klage macht, ist der ganze Verlauf des Rechtsstreites schon ziemlich kurios. Es wurden Bilder verfälscht und offensichtliche Unterschiede unterschlagen. Mit dem Hinweis auf Toshiba- und Acer-Tablets wird der Lächerlichkeit nun auch noch die Krone aufgesetzt.(Image) Denn wer sich das neue Toshiba AT200 anschaut, dem wird schnell auffallen: das Ding hat runde Ecken und einen silbernen Rahmen und auch noch ein Display in der Mitte! Und warum wurde Samsung jetzt nochmal verklagt? Oh.

Zwar mag sich das Design von Galaxy Tab und iPad rudimentär ähneln, trotzdem gibt es immer noch immense Unterschiede. Allein schon die Rückseite ist unterschiedlich gestaltet, der HOME-Button fehlt auf dem Samsung-Tablet und auch die Hardware und vor allem das Betriebssystem (Android) unterscheiden sich vom iOS-Gerät. Und im Vergleich zu chinesischen Billig-Plagiaten handelt es sich beim Samsung-Tablet um ein ausgereiftes, hochqualitatives Produkt, das dem iPad durchaus ebenbürtig ist.

Abgesehen davon gab es das Konzept eines Tablet-PCs schon in Science-Fiction Klassikern wie „2001 - Odyssee im Weltraum“ von Stanley Kubrick. Doch selbst diese Tatsache konnte den übrigens ziemlich absurden Geschmacksmusterschutz scheinbar nicht aushebeln.

Tablet in Stanley Kubricks Klassiker

Im Endeffekt lässt sich sagen, dass die ganzen Streitigkeiten ein Schlag ins Gesicht für das deutsche Rechtssystem sind. Bei einem derartigen Urteil darf Apple einfach nicht gewinnen - es wäre hier beispielsweise eine Verständigung mit dem niederländischen Gericht wünschenswert gewesen. Trotzdem ist Samsung in gewisser Hinsicht auch selbst nicht ganz unschuldig. Denn diese gegenseitige Klagewelle auf Kindergarten-Niveau zieht sich nun schon über Monate hin und beide Parteien versuchen alles, um gegen die andere gerichtlich vorzugehen. Und seien es noch so banale Gründe wie die Verletzung eines Geschmacksmusters.

Aber wer weiß, vielleicht freut sich am Ende ja wenigstens die Richterin über ihr neues iPad. ;)

kemy
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kemy
12. Sept. 2011, 09:18 Uhr
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