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IT-News Woche 12
Die wichtigsten News dieser Woche

(Image)Diese Kalenderwoche ist sehr gesetzeslastig. Da haben wir das Leistungsschutzrecht, bei dem die SPD den Kopf einzieht, eine Schlappe für die Content-Industrie beim Speichern von IPs und ein Gesetz, das unser Privatleben offenbart. Die wöchentlichen Patentnews kommen diesmal von Nokia und HTC. Aber es gibt auch ein neues Handy von Sony sowie eine Notizenapp von Google.
Montag, 18. März
Sony hat das Xperia SP vorgestellt. Das Gerät verfügt über einen 4,6 Zoll großen Touchscreen mit 1.280 x 720 Pixeln (319 ppi). Es unterstützt Sonys neue Technik Floating-Touch, mit der sich ohne das Display zu berühren Vorschauinformationen anzeigen lassen. Außerdem kann das Xperia SP mit Handschuhen bedient werden. Das Sony-Smartphone besitzt außerdem eine Leuchtzeile, die auf Benachrichtigungen hinweist und auf Takt und Thematik der Musik reagieren soll. Das Handy wird von einem Dual-Core-Prozessor mit 1,7 GHz und 1 GB Arbeitsspeicher angetrieben. Der interne Speicherplatz, der erweitert werden kann, beträgt 8 GB. Das Xperia SP verfügt außerdem über eine 8-Megapixel-Kamera. Es unterstützt neben den gängigen Mobilfunkstandards auch LTE und NFC. Der 2.370 mAh-Akku soll eine Sprechzeit von 19 Stunden ermöglichen. Das Android 4.1-Handy soll für 420 € auf den Markt kommen.


Dienstag, 19-März
Nokia hat vor dem LG Mannheim einen Sieg errungen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass HTC ein Stromsparpatent unerlaubt in seinen Smartphones verwendet. Gegen eine Kaution darf Nokia nun ein Verkaufsverbot für die entsprechenden Smartphones erwirken.

Mittwoch, 20. März
Google hat am Mittwoch die Gerüchte bestätigt, nach denen der Konzern einen eigenen Notizdienst plant. Im gleichen Zug wurde dieser Dienst auch im Web und als Android-App bereitgestellt. Er nennt sich Keep und ist Teil von Google Drive. Mit ihm können Texte, Listen, Bilder und Tonaufnahmen abgespeichert und von jedem verbunden Gerät aus aufgerufen werden. Außerdem gibt es eine Speech-to-text Funktion. Insgesamt kann der Dienst allerdings weniger Funktionen als die Konkurrenz mit Evernote oder One Note.


Donnerstag, 21. März
Google hat bekannt gegeben, dass monatlich mehr als eine Milliarde Menschen das Videoportal YouTube nutzen.

Die SPD wird nicht den Vermittlungsausschuss des Bundesrates bezüglich des Leistungsschutzrechtes anrufen. Letzte Woche wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen und die Gegner legten ihre Hoffnungen in den Bundesrat. Die Bundes-SPD sei zwar gegen das Leistungsschutzrecht und die SPD hätte auch genug Stimmen im Bundesrat, allerdings wollen sowohl NRW als auch Hamburg nicht den Ausschuss anrufen. Das Gesetz hat am Donnerstag den Bundesrat passiert.

Die Film- und Musikindustrie wollte Vodafone dazu verpflichten, auf Anforderung die IP-Adressen derer Kunden zu speichern, um so Urheberrechtsverletzungen nachzuvollziehen. Das sah das britische Unternehmen allerdings anders (es besteht keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, wenn auch viele Provider Verbindungsdaten trotzdem speichern) und wurde promt von der Industrie vor Gericht gezogen. Das urteilte nun, dass Vodafone weder vorher, noch auf Geheiß der Industrie Verbindungsdaten speichern müsse. Der Provider müsse allerdings die Daten, die er zum Zeitpunkt der Anfrage hat, herausgeben. Theoretisch ließen sich damit Massenabmahnungen vermeiden, wenn viele Provider nicht, wie bereits erwähnt, trotz fehlender gesetzlicher Grundlage die Daten speichern würden.

Der Bundestag hat die Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Es beinhaltet, dass so genannte Bestandsdaten auf Anfrage an Ermittlungsbehörden herausgegeben werden müssen. Diese Daten beinhalten Name, Adresse, Kontoverbindung, PIN des Mobiltelefons, Passwörter von Internetdiensten wie Cloud-Speicher oder Mailing sowie dynamische IP-Adressen. Die Änderung wurde nötig, nachdem das alte Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde. Es besteht durchaus die Möglichkeit - um es freundlich auszudrücken, dass auch dieser neue Entwurf im Gegensatz zu unserer geltenden Verfassung steht. Denn er erlaubt nicht nur sehr starke Eingriffe in das Privatleben der Bundesbürger, diese Eingriffe sind auch möglich, wenn "keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr" vorliegen, also bei jeder Kleinigkeit. Über das Gesetz muss - entgegen dem Leistungsschutzrecht - vom Bundesrat abgestimmt werden.



Chrissik
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Chrissik
24. März 2013, 10:59 Uhr
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