IT-News Woche 32
Die wichtigsten News dieser Woche
Die deutsche und amerikanische Wikipedia war am Montag eine zeitlang nicht verfügbar. Grund dafür waren zwei durchtrennte Glasfaserkabel beim Datenzentrum in Tampa, Florida. Das Problem wurde noch am selben Tag behoben.
Dienstag, 7. August
Nachdem die Google Maps App nicht mehr in iOS 6 vorinstalliert sein wird, ereilt dieses "Schicksal" nun auch die YouTube App. Apple gab als Begründung lediglich an, die Lizenz, diese App zu verwenden, sei abgelaufen und nicht verlängert worden.
Das Galaxy Note 10.1 wird in zwei Varianten innerhalb der nächsten 14 Tagen
Im Patentstreit zwischen Apple und Samsung wurde ein internes Samsung Dokument vorgelegt, in dem Samsung das iPhone heranzieht, um so das eigene Produkt zu verbessern. Apple sieht dies als Beweis für den Ideenklau, allerdings muss dies nicht zwangsweise die Verletzung von Designpatenten bedeuten.
Des Weiteren hat Susan Kare, eine Icon-Expertin, welche außerdem
Nachdem wir schon letzte Woche über die verlustreichen Quartale bei Facebook und Zynga berichtet haben, verlassen nun weitere Manager die Firmen. Bei Facebook geht der Designverantwortliche, der unter anderem dafür sorgen sollte, dass die Nutzer die allseits geliebte Timeline benutzen. Bei der "Spieleschmiede" geht der Manager für das Tagesgeschäft, der vorher für EA arbeitete.
Die Server von Battle.net wurden angegriffen. Betroffen sind die Konten von Spielern von Starcraft 2, World of Warcraft und Diablo 3. Die Angreifer sollen dabei nur Zugriff auf die Email-Adressen gehabt haben und in einigen Fällen auch auf verschlüsselte Passwörter amerikanischer Konten. Blizzard und die Behörden arbeiten an der Aufbereitung.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ISPs auch dann die Daten von Kunden herausgeben müssen , wenn die von diesen begangene Urheberrechtsverletzung nicht in gewerblichen Ausmaßen sind. Konkret ging es um eine Anfrage eines Verwerters an die Telekom, die Daten eines Kunden, der ein Musikstück zum Download angeboten hatte, herauszugeben. Dem jedoch widersprach das Landgericht Köln sowie das OLG Köln, da dieses eine Musikstück nicht zur erwerbsmäßigen Bereicherung diene. Das Bundesverfassungsgericht allerdings ist der Auffassung, dass jeder Verstoß geahndet werden muss.

