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IT-News Woche 10
Die wichtigsten News dieser Woche

(Image)Die Woche startet mit dem Prozess zwischen Apple und Samsung. Danach gibt es die CeBIT und eine Strafe gegen Microsoft. Außerdem wird ein Warezportal geschlossen und ein Gesetz teilweise aufgewärmt. Schließlich überholen Tablets die Smartphones.
Montag, 4. März
Im Prozess zwischen Apple und Samsung wurde die Schadensersatzsumme, die Samsung an Apple zahlen muss, um eine halbe Milliarde reduziert. Die Geschworenen haben die Weisungen des Gerichts bezüglich der Höhe nicht befolgt und deshalb eine zu hohe Summe angesetzt. Apples Einwand, das Urteil sei trotzdem gerecht, wurde abgelehnt.

Dienstag, 5. März
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die CeBIT in Hannover eröffnet. Sie möchte die Gründungskultur gerade auch in der IT fördern (und legt ihr gleich wieder Steine wie das LSR in den Weg). Insgesamt gab es auf der CeBIT kaum Neues - eine Übersicht der Meldungen gibt es auf Golem oder Heise. Auch ich konnte mir ein Bild von der Messe machen - dazu lest ihr nächste Woche mehr.


Mittwoch, 6. März
Die EU-Kommission hat beschlossen, dass Microsoft für die fehlende Browserwahl im Service Pack 1 für Windows 7 561 Millionen Euro Strafe zahlen muss. Microsoft hatte damit gegen eine Verpflichtung ihrerseits gegenüber der Kartellämter verstoßen.

Das Portal Drei.bz wurde von der GVU offline genommen und der Betreiber gefasst. Die Durchsuchungen in zwei Rechenzentren in Deutschland wurden schon am 26. Februar durchgeführt. Der Beschuldigte habe gestanden, Betreiber des inzwischen nicht mehr erreichbaren Portals Drei.bz sowie der Seite Freedownloadz V2, die seit mehr als einem Jahr offline ist, zu sein. Ihm werden die unerlaubte geschäftliche Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen.

Donnerstag, 7. März
Das EU-Gremium hat einen Bericht vorgelegt, in dem es die Beseitigung von Geschlechterstereotypen in den digitalen Medien fordert. Genauer sollen "alle Arten von Pornografie in den Medien sowie die Werbung für Sextourismus" verboten werden. Kritiker sehen starke Parallelen zu ACTA, da dieses Verbot durch einen Vertrag mit Internetprovidern durchgesetzt werden soll.

Freitag, 8. März
Adobe hat eine Studie veröffentlicht, die besagt, dass inzwischen mehr Menschen mit einem Tablet als mit einem Smartphone auf Webseiten zugreifen. Obwohl erst seit kurzem Tablets auf dem Vormarsch und bei weitem nicht so sehr verbreitet wie Smartphones sind, stammen 8 Prozent der Anfragen auf ausgewählte Websites von ihnen. Von Smartphones gehen dagegen nur 7 Prozent der Zugriffe aus.

Samstag, 9. März
Microsoft klagt in München gegen Google sowie das Tochterunternehmen Motorola. Microsoft sieht eines seiner Patente vom Google Dienst Maps verletzt. Das Patent beschreibt "ein Computersystem zum Identifizieren lokaler Hilfsquellen und Verfahren hierfür". Google hält die Formulierung des Patents für zu allgemein und verweist auf eine laufende Gültigkeitsprüfung eben dieses Patents, die wahrscheinlich positiv für Google ausgehen sollte. Nichtsdestotrotz wird die Entscheidung über eine einstweilige Verfügung in zwei Monaten fallen. Sollte Microsoft Erfolg haben, müssten Google Maps und alle damit verbundenen Dienste wie Places oder die Navigation für Nutzer mit einer deutschen IP-Adresse gesperrt sein sowie alle mobilen Apps deaktiviert werden. Alternativ kann Google auch für die Zeit, in der das Patent dann noch gültig sein sollte, es bei Microsoft lizenzieren.

Chrissik
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Chrissik
11. März 2013, 14:20 Uhr
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