Wurden die Täter verurteilt wegen dem Abfilmen im Kino oder wegen der Weitergabe des abgefilmten Streifens? Dann hätten doch eigentlich diejenigen angeklagt werden müssen, die für das verbreiten im Internet verantwortlich sind.
Ich, als zahlender Kinobesucher, kann doch auch abfilmen weil der Film so toll ist und ich den zu Hause nochmal schauen will. Quasi ne (Sicherheits-)Kopie nur für mich. Die müssen ja erstmal nachweisen das der Filmer für die Verbreitung verantwortlich ist.
GVU legen sich auch immer alles so zurecht wie´s am besten passt. Schlimmer als die GEZ
Die GVU kann doch keiner ernst nehmen, wie haben sie sich damals gefeiert als kino.to hoch genommen wurde & meinten in ihren pressetexten was das für ein harter schlag für die Szene wäre & was ist heute ? Es interessiert einen toten das kino.to weg ist, denn man merkt es einfach garnicht
"Das Mannheimer Gericht wertete das Geständnis zu den neun Abfilmungen zugunsten des Angeklagten. Dagegen bezeichnete es das Gericht "als besonders dreist", dass die beiden nur wenige Wochen, nachdem sie bei der Tat gefasst wurden, eine neue hochwertige Kamera beschafft und eine weitere Abfilmung gemacht hätten. Alle reflektierenden Teile bei einer der Kameras waren abgeklebt oder weggeschliffen. Anhand forensischer Markierungen in Bild und Ton von Kinofilmen ermittelte die GVU mehrere Kinos, in denen während der Vorführung abgefilmt wurde."
Ich meine mich zu erinneren, dass der irgendwo sogar was in seinem Board geschrieben hatte, das er eine neue Cam hätte.
grindler23 schrieb: Ich, als zahlender Kinobesucher, kann doch auch abfilmen weil der Film so toll ist und ich den zu Hause nochmal schauen will. Quasi ne (Sicherheits-)Kopie nur für mich. Die müssen ja erstmal nachweisen das der Filmer für die Verbreitung verantwortlich ist.
Bevor jetzt hier jeder mit einer Kamera ins Kino rennt und sich vor der Polizei auf xREL beruft: Nein, das ist falsch.
UrhG §53 Abs. 7 schrieb: Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. §
Jetzt gibt es natürlich Leute die lesen das nach dem Motto "Die [...] Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger [...] sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig." Allerdings, und das wird bei sowas gerne vergessen, ist im deutschen nicht der exakte Wortlaut des Gesetzes bindend, sondern die Intention, die der Gesetzgeber gemeint hat. Und da das der Titel von § 53 "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" lautet und das Aufführen an anderer Stelle im UrhG getrennt untersagt wird, wird deutlich dass der Satz so gedacht ist: "Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger [...] sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.". Mit diesem rumreiten auf einer anderen, eigenen Interpretation der Kommas im geschrieben Text kommt man vor Gericht also nicht arg weit, sorry.
Teil Zwei deines Satzes ist auch rechtlich fragwürdig. Ich glaube dann musst eher DU beweisen das bei dir eingebrochen worden ist/dein PC gehackt worden ist, jemand die Datei geklaut hat und selbst hochgeladen hat. Ansonsten ist ziemlich offensichtlich dass du die Datei selbst weiter gegeben hast, und somit zumindest Mittäter zur Verbreitung bist. Wenn jemand Diebesgut auf eBay anbietet und erwischt wird würde auch keiner auf die Idee kommen den laufen zu lassen wenn er sagt "joa äh, habe ich gefunden!!" ohne es Beweisen zu können. Es ist nämlich nicht Usus, das jeder im Kino (rechtswidrig oder nicht) eine Privatkopie anfertigt, sodass es doch schon ein ganz schön starkes Indiz ist.. 1 mal bearbeitet, zuletzt 13. Juni 2015, 17:12 Uhr
grindler23 schrieb: Ich, als zahlender Kinobesucher, kann doch auch abfilmen weil der Film so toll ist und ich den zu Hause nochmal schauen will. Quasi ne (Sicherheits-)Kopie nur für mich. Die müssen ja erstmal nachweisen das der Filmer für die Verbreitung verantwortlich ist.
Bevor jetzt hier jeder mit einer Kamera ins Kino rennt und sich vor der Polizei auf xREL beruft: Nein, das ist falsch.
Vollkommen richtig!
Denn das steht bei fast jedem Kino sogar in der Hausordnung (die sich vermutlich noch sowieso nich nie jemand durchgelen hat. Da diese auch meist nur sehr klein irgendwo in einer Ecke versteckt ist.) das es Verboten sei Aufnahmen von Bild und / oder Ton zu machen und alleine schon der Versuch zur Anzeige gebracht wird.
"Alleine schon der Versuch" ist aber nicht Strafbar, sprich, wenn du da jetzt mit ner cam reingehst mit der Absicht abzufilmen, die dich aber am Eingang schon rausziehen können die gar nichts ausser dich mit Verweis auf ihre Hausordnung bitten zu gehen
Wenn du schon was aufgenommen hast ist das ja kein Versuch mehr
Zitat GVU
Infolge des hohen Verfolgungsdrucks hierzulande fertigte diese Szene 2012 lediglich eine Kinofilmraubkopie, deren Bildmaterial auf einer Abfilmung in einem deutschen Lichtspieltheater beruhte. In diesem Jahr fanden bereits elf solcher urheberrechtsverletzenden Erzeugnisse ihren Weg ins Netz.
Jährlich erscheinen ca. 200 neue Filme im Kino. 2012 wurde bei 0,5% davon nachgewießen, abgefilmt wurden zu sein. Das ist auf jeden Fall eine klasse Leistung mit der sich die GVU rühmen kann. 1 mal bearbeitet, zuletzt 15. Juni 2015, 13:31 Uhr
Diese Diskussion gibt es immer und immer wieder. Früher waren es die Oscar Screener, jetzt sind es Watermarks.
Die Diskussion gabs schon bei ACP und TGSC
Denn das steht bei fast jedem Kino sogar in der Hausordnung (die sich vermutlich noch sowieso nich nie jemand durchgelen hat. Da diese auch meist nur sehr klein irgendwo in einer Ecke versteckt ist.) das es Verboten sei Aufnahmen von Bild und / oder Ton zu machen und alleine schon der Versuch zur Anzeige gebracht wird.
Was für Strafen kommen da denn auf mich zu, wenn ich aufnehme, aber nicht weitergebe? Abhängig von der Hausordnung oder wie ahndet man das? 3 mal bearbeitet, zuletzt 5. Aug. 2015, 16:39 Uhr
blAde schrieb: du bist da scheinbar der experte,,,,
alle releases haben mic ton,
hier gehts aber um ak lines ^^
Weil der "Artikel" dieser "News" Seite ja auch sehr seriös ist...
During the arrest the authorities seized three SanDisk “Sansa” MP3 Recorders. These devices are typically connected to the drive-in’s audio feed, and presumably contained portions of the pirated audio.
> typically
> presumably
Im Artikel steht nichts darüber, dass es definitv Line Ton war. In den Komments steht aber, dass es in vielen Drive-In Kinos keine Radioübertragung des Tons mehr gibt, sondern an jedem Parkplatz Lautsprecher hängen.
Wieso sollte es da so unglaubwürdig sein, dass er einfach den Innenraum des Autos mit dem MP3 Player Mic aufgenommen hat?
Die Ermittlungen laufen ja gegen ihn + die drei Filme gabs im Zeitraum Juli 2014.
Wer torrentfreak.com für bare Münze nimmt hat eh was falsch gemacht..
Da ist ein PDF verlinkt mit der Anklageschrift du Klugscheisser
Auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole, deine Argumentation entbehrt mal wieder jeglicher Grundlage
Und das wohl allerdümmste ist ja dass ich schreibe es gibt keine TS Releases und dann kommst du mit Cams daher, plz STFU
Es mag vielleicht schon sein dass er Mics aufgenommen hat, das könnte er aber auch im normalen Kino machen, wieso sollte er da ins Autokino fahren? Und wieso sollte er das überhaupt machen wenn das benutzte aufnahmegerät einen eingebauten FM Recorder hat?
Auch schön zu sehen wie torrentfreak natürlich total unseriös ist, du aber die Kommentare unter dem Artikel für deine Argumentation benutzt, die sind natürlich seriös 4 mal bearbeitet, zuletzt 5. März 2016, 13:12 Uhr
gabriel schrieb: Da ist ein PDF verlinkt mit der Anklageschrift du Klugscheisser
Dann lies die doch bitte auch Da steht nichts über FM/Line, whatever drin.
gabriel schrieb: Und das wohl allerdümmste ist ja dass ich schreibe es gibt keine TS Releases und dann kommst du mit Cams daher, plz STFU
Habe die drei Releases geposted, da diese eine englische Tonspur im fraglichen Zeitraum von 2014 enthalten. Das TS Gelaber kam von dir, du Held.
gabriel schrieb: Es mag vielleicht schon sein dass er Mics aufgenommen hat, das könnte er aber auch im normalen Kino machen, wieso sollte er da ins Autokino fahren?
gabriel schrieb: Und wieso sollte er das überhaupt machen wenn das benutzte aufnahmegerät einen eingebauten FM Recorder hat?
Deine Glaskugel funktioniert heute ja wieder mal sehr gut.
Besser als deine Argumentation, liefer mir doch einen grund wieso ich einen FM-Recorder ins Autokino mitnehme und dann aber MiC aufnehme?
Sag es doch einfach so wie es ist, du hast aus lauter Klugscheisserei und weil du grundsätzlich alles was von mir stammt widerlegen willst einfach Blödsinn gepostet, und jetzt versuchst du dich mit allen Mitteln rauszureden
Habe die drei Releases geposted, da diese eine englische Tonspur im fraglichen Zeitraum von 2014 enthalten.
Ach was, und du denkst die CAM Releases hätten wir nicht gesehen? Weil wir im gegensatz zu dir ja alle dumm sind
Da steht nichts über FM/Line, whatever drin.
Nein aber da steht dass bei ihm 3 FM Recorder beschlagnahmt wurde 4 mal bearbeitet, zuletzt 5. März 2016, 13:28 Uhr
gabriel schrieb: Besser als deine Argumentation, liefer mir doch einen grund wieso ich einen FM-Recorder ins Autokino mitnehme und dann aber MiC aufnehme?
Sag es doch einfach so wie es ist, du hast aus lauter Klugscheisserei und weil du grundsätzlich alles was von mir stammt widerlegen willst einfach Blödsinn gepostet, und jetzt versuchst du dich mit allen Mitteln rauszureden
Den Blödsinn und die Klugscheißerei verzapfst du hier, gabriel. Nirgendwo steht was von wegen "FM-Recorder". Es steht "MP3 Recorder" da. Klar, die Annahme, dass man damit den FM Ton mitschneiden könnte kann man dir zugestehen.
Aber die Info, dass es wirklich so war steht nirgends. Statt dessen kommt von dir sofort irgendeine Verschwörungskacke von wegen "da gabs ja keine Releases zu den Filmen" und suggerierst, dass die Anklage dort gar nicht möglich sein kann.
Daher hab ich dir die drei Releases gepostet. Und da die eben einen Mic Ton (oder von mir aus nenn es "Cam Audio") haben, muss es sich eben um diese Tonspuren handeln.
gabriel schrieb: Nein aber da steht dass bei ihm 3 FM Recorder beschlagnahmt wurde
Der unsinnige torrentfreak Artikel mag das suggerieren, in dem einzigen handfesten Dokument ist dort keine Rede von. Also hat torrentfreak da mal was hergezaubert. 1 mal bearbeitet, zuletzt 5. März 2016, 13:32 Uhr
Hab ich doch gar nicht gesagt, vielleicht waren die Releases auf einem Tracker internal?
Und da steht nicht mp3 Recorder sondern ganz genau was es für einer war, und der kann nunmal FM, kein Mensch hat was von ner Regierungs- oder Anklageverschwörung gesagt
Ich suggeriere gar nichts
Der unsinnige torrentfreak Artikel mag das suggerieren, in dem einzigen handfesten Dokument ist dort keine Rede von. Also hat torrentfreak da mal was hergezaubert.
Dann lies mal ganz unten in der Anklage was beschlagnahmt wurde
Ich sage ja du hast das nichtmal richtig gelesen aber blubberst hier die ganze Zeit rum 3 mal bearbeitet, zuletzt 5. März 2016, 13:35 Uhr
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